Regional Law
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Der Anteil der Ersten Kammer an der wurttembergischen Verfassungsreform von 1906 aus den standischen Verhandlungen dargestellt von Geheimerat a.D.v.Hess.Mitglied der Ersten Kammer. Nebst dem Cert des Verfassungsgesesses und des Wahlgesekes vom 16.Juli 1906.
Stuttgert
1907
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