Int'l LawRegional LawMiscellaneas |
Volkerrechtliche Erorterung des Rechts der Europaischen Machte in die Verfassung eines einzelnen Staats sich zu mischen. Man nusste den andren Machten das Recht der Fursorge fur ihre Constitution, was man fur die seinige verlangt, streitig machen wollen. Depesche des Fursten Kauniss anden K.K.Geschckststragerzu Paris vom 17ten Febr.1792. Berlin 1821
|