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Alte und Neue Reichs-Hof-Raths-Conclusa, so in lauter causis illustribus ergangen, oder doch sonsten ihrem Inhalt nach vor andern merckwurdig seynd; zur Fortsetzung und Ergantzung beeder vorhergehender Sammlungen, wie auch zur Erlauterung des allgemeinen und besondern Staats-Rechts, und der Historie Teutschlands und dessen Stande, an das Licht gestellet. 2 Bde. Frankfurt. 1743-1744.
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