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![]() Johann Jacob Moser, Koniglich=Danischer Etats=Rath, Von der Landeshoheit derer Teutschen Reichsstande uberhaupt,nach denen Reichs=Gesezen und dem Reichs=Herkommen, wie auch aus denen Teutschen Staats=Rechts=Lehreren, und eigener Erfahrung; Mit beygefugter Nachricht von allen dahin einschlagenden offentlichen und wichtigen neuesten Staats=Geschafften, so dann denen besten, oder doch neuesten und in ihrer Art einigen, Schrifften davon. Frankfurt und Leipzig 1773
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