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Abdruck eines Schreibens, von dem mit respective Cassir- und Aufhebung des vorherigen Recefs-maigen Farstel. Godenlod=Waldenburgischen-wegen der ehemaligen gesammten herrschasst Pfedelbach, Semeinschafftlichen Consistorii zu Dehringen, Recefs-windrigst in Ao.1745. mit resp. suspendir- und excludirung derer vordersten Geift- und Weltlichen consistorial-Rathe und Dber=Superintendenten, zu intendirter-auch bishero murchlich erfolgter gansslichen Exauctorisation und Bernichtung der ganssen consistorial-und Rirchen-Berfassung, in solchen Pfedelbachischen landes=Antbeil der Grafschasst Hobenlob, anmaslich neuerlich mangelhasstest errichteten und von der gemeinschafftlichen Stabt Dehringen in den dermaligen Hohenloh-Pfedelbachischen Particular- Residenz-Art Pfedelbach, translocirten Consistorio, Aebst einigen Zur geschminden Einficht eines ohnparthenischen publici, angefugten hauptsachlichen Acten=Stucken, Durch welche der gansse Innhalt solchen Schreibenss incontinenti klar ind uberzeugendest, und ohnwidersprechlich documentiret wird, dass solches angebliche neue consistorium blos Nomine, durchaus aber nicht Realiter existire, sondern hierunter ein bloser nur desto gesahlicherer Fucus, zu Unterdructung des Evangelischen Rirchen-Weesens, stecte und gesuchet werde. Ad causam Hohenlob=Keuenstein, contra Hohenlob= Waldenburg, pcto. diversorum Attentatorum & Gravaminum Religionis. 1750. 32 S. Angeb.: