Abdruck eines Schreibens, von dem mit respective Cassir- und Aufhebung
des vorherigen Recefs-maigen Farstel. Godenlod=Waldenburgischen-wegen
der ehemaligen gesammten herrschasst Pfedelbach, Semeinschafftlichen
Consistorii zu Dehringen, Recefs-windrigst in Ao.1745. mit resp. suspendir-
und excludirung derer vordersten Geift- und Weltlichen consistorial-Rathe
und Dber=Superintendenten, zu intendirter-auch bishero murchlich
erfolgter gansslichen Exauctorisation und Bernichtung der ganssen
consistorial-und Rirchen-Berfassung, in solchen Pfedelbachischen
landes=Antbeil der Grafschasst Hobenlob, anmaslich neuerlich
mangelhasstest errichteten und von der gemeinschafftlichen Stabt
Dehringen in den dermaligen Hohenloh-Pfedelbachischen Particular-
Residenz-Art Pfedelbach, translocirten Consistorio, Aebst einigen Zur
geschminden Einficht eines ohnparthenischen publici, angefugten
hauptsachlichen Acten=Stucken, Durch welche der gansse Innhalt solchen
Schreibenss incontinenti klar ind uberzeugendest, und ohnwidersprechlich
documentiret wird, dass solches angebliche neue consistorium blos Nomine,
durchaus aber nicht Realiter existire, sondern hierunter ein bloser nur desto
gesahlicherer Fucus, zu Unterdructung des Evangelischen Rirchen-Weesens,
stecte und gesuchet werde. Ad causam Hohenlob=Keuenstein, contra
Hohenlob= Waldenburg, pcto. diversorum Attentatorum & Gravaminum
Religionis. 1750. 32 S. Angeb.: