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Miscellaneas

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Seydel, M. v.:

Bayerisches Staatsrecht.Efter Band Bmeite durchgesehe Auflage., 2. Aufl. 4 Bde. Freiburg u. Leipzig. 1896. 4

Erstes Buch.
Geschtliche Einleitung.
Erster Theil.
Die Staatsrechetlichen Verhaltnisse Bayerns bis gegen Ende des 
18. Jahrhundertes.
1.  Der Landesherr und seine Rechte.
2.  Die Landstande.
3.  Die Behorden der Rechtspflege und Verwaltung.
4.  Das Finanzwesen.
5.  Hustig und Volizei.
6.  Die Landesherrliche Gewalt und die katoholische Kirche.
7.  Das Heerwesen.

Zweiter Theil.
Die staatsrechtlichen Verhaltnisse Bayern vom Ende des 18.Jahrhunderts bis zur 
Verfassungsurkunde von 1818.
1.  Aeussere politische Entwickelung.
2.  Berfassungsgeschichte.
3.  Der Organismus der Rechtspslege und Berwaltung.
4.  Das Finanzwesen.
5.  Justig und Berwaltung.
6.  Der Staat unt die Glaubensgefellschasten.
7.  Das Heerwesen.

Zweites Buch.
Herrscher und Staat.
Erster Theil.
Der Herrsscher.
1.  Ratur und Inhalt der Herrschergewalt.
2.  Die Ehrenrecht des Konigs.
3.  Die Bermogensrechte des Konigs.
4.  Erwerb und Berluft der Herrschegewalt.
5.  Das konigliche haus und die Familiengewalt des Konigs.
6.  Die Ausubung der Staatgewalt fur den Herrscher.
7.  Das Berhaltniss zum Deutchen Reich.
Zweiter Theil.
Die Gegenstande der Herrschaft.
Einleitende Bemertungen.
1.  Die Staatsangehorigen.
2.  Die Gebietshoheit.

Dritter Buch.
Das verfassungsrecht.
Erster Theil.
Die Staatsverfassung.
Einleitende Bemerkungen.
1.  Der Landtag
2.  Der Reichstag.
3.  Die Staatsbehorden.
4.  Die Reichesbehorden.

Zweiter Theil
Die Gemeindeverfassung.
1.  Die Ortsgemeinden.
2.  Die Districhtsgemeinden.
3.  Die Kreisgemeinden.

Dritter Theil.
Das recht des offentlichen Dienstes.
Einleitende Bemerkungen.
1.  Der Eintrit in den offentlichen Dienst und dieBerufung zur Dienstleistung.
2.  Die Pslichten der offentlichen Diener.
3.  Die Rechte der offentlichen Diener.
4.  Die Folgen der Verletzung von Pflichen und offentlicher Diener.
5.  Beendigung der offentlichen Dienstverhaltniffe.

Vierter Buch.
Allgemeine functionen der Staatsgewalt.
Einleitunde Bemerkungen.
1.  Gesetz und Berordnung.
2.  Das staatiche Zwangsrecht gegen die Person.
3.  Das staatliche Zwangsrecht gegen das Vermogen.

Funftes Buch.
Das finanzrecht.
Erster Theil.
Das fnanzrecht des Staates.
1.  Der Kunig als des Staatsvermogens.
2.  Der Konig als Inhaber der Finanzgewalt.
3.  Das Budgetrecht.

Tweiter Theil.
Das Finanzrecht der Gemeinden.
1.  Das Finanzrecht der Ortzgemeinen.
2.  Das Finanzrecht der Distinctsgemeinen.
3.  Das Finanzrecht der Kreisgemeinen.
Driter Theil.
Die Offentlichen Stiftungen.

Sechstes Buch.
Das Recht der Landesverwaltung.
Erster Theil.
Die Volizei.
1.  Allgemeinenes Polizeirechet.
2.  Die Sicherheitspolizei.

Zweiter Theil.
Die Verwaltungsthatigkeit in Bezug auf das Physische Leben.
1.  Die efundheitsverwaltung.
2.  Das ArmenWesen.
3.  Die Arbeiterversicherung.

Dritter Theil.
Die Verwaltung sthatigkeit in Bezug auf das wirthschaftliche 
Laben.
1.  Die Bau= und Feuerpolizei.
2.  Das offentliche Wasserrecht.
3.  Die ersicherung gegen Vermogensschaden.
4.  Das Wegerecht.
5.  Die Verkehrsaaauftalten.
6.  Geld, Mas und Gewichet.
7.  Eredit =und Bankwesen.
8.  Die Verwaltungsthatigkeit in Bezug auf die einzelnen 
Erwerbszweige.

Vierter Theil.
Die Verwaltung in Bezug auf das geistige Laben.
1.  Das Recht der Glaubensgefellschaften.
2.  Unterricht und Bildung.

Siebebes Buch.
Das Heerwefen.
1.  Rechichtliche Entweckelung der bagerischen 
Heeresgefetzgebung.
2.  Die Staatsrechtlichen Grundlagen des bagerrischen 
Heerwesens.
3.  Der Heeresverfassung.
4.  Die Heersetat.
5.  Der Heeredienst.
6.  Die Heereslasten.

Achtes Buch.
Die auswaltigen Angelegenheiten.
1.  Die Verwaqltug der auswartigen Angelegenheiten.
2.  Die Staatsvertrage.

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