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Hildesheim: Erbenzinsgerichte.

Wahre Beschaffenheit der Stift Hildesheimeschen Erbenzinsgerichte oder Meyerdinge worin eine umstandliche Prufung und Widerlegung der, im Jahr 1758. herausgekommenen Schrift Deductio Jurisdictionis Meyerdingcae Ecclesiae Cathedralis Hidesiensis Praeposito & Capitulo competentis enthalten ist. auf gnadigsten Befehl den Acten und Rechtsgrundsatzen gemass, zum Druck befordert. 1780. 128 S. Ppbd. 1

Innhalf.
Erster Theil
melcher
diehiftorischen und allgemeimen Erundfatze enthalt.
Erfter Ubschnitt.
Bon den verschiedenen gottungen der Bouren befonders im 
Hochstift Hildeshein.
Zweiter Ubschnitt.
Bon Meyerdingsgutern uberhaupt.
Dritter Ubschnitt
Bon den Baurengerichten uberhaupt.
Vierter Ubschnitt.
Von Meyerdingen infonderheit.

Zweiter Theil.
Worin eine umsstandlche Prufung der Deductionis.
Jurisdictionis Meyerdingcae enthalten ist.
Erster Buch.Ullgemeine Prufung der Grundfatze,orauf die 
Meyerdinge ihre unumschrankte Erichtsbarkeit grunden.
Erster Ubschnitt.
Von den Grunden aus melchen diese Streitigkeiten zu 
netscheiden find/
Tweiter Ubschnitt.
Von der mahren Beschaffenheit der so genanten Gerichtsbarkeit 
der Meyerdingen.
Dritter Ubschnitt.
Genaue Prufung der Erunde fur die allgemeine gerichtsbsrkeit 
der M.D.

Tweiters Buch.Von den Granzen der Gerichtsbarkeit,und 
derordentlichen Oblikeit.
Erster Ubschnitt.
On den Rechten der Meyerdinge in dinglichen Klangen ,und M.D. 
Gut betreffenden Sachen.
Zweiter Ubschnitt.
Von perfonlichen und andern Klangen.
Dritter Ubschnitt
Von den obrigen streitigen meyerdingischen Gerechtsamen.
Vierter Ubschnitt.
Von der Uppellation und snbern landesherrlichen Befugnifen in 
Unfehung der Meyerdinge. 

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