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Hildesheim: Erbenzinsgerichte.
Wahre Beschaffenheit der Stift Hildesheimeschen Erbenzinsgerichte oder
Meyerdinge worin eine umstandliche Prufung und Widerlegung der, im Jahr
1758. herausgekommenen Schrift Deductio Jurisdictionis Meyerdingcae
Ecclesiae Cathedralis Hidesiensis Praeposito & Capitulo competentis
enthalten ist. auf gnadigsten Befehl den Acten und Rechtsgrundsatzen
gemass, zum Druck befordert. 1780. 128 S. Ppbd. 1
Innhalf.
Erster Theil
melcher
diehiftorischen und allgemeimen Erundfatze enthalt.
Erfter Ubschnitt.
Bon den verschiedenen gottungen der Bouren befonders im
Hochstift Hildeshein.
Zweiter Ubschnitt.
Bon Meyerdingsgutern uberhaupt.
Dritter Ubschnitt
Bon den Baurengerichten uberhaupt.
Vierter Ubschnitt.
Von Meyerdingen infonderheit.
Zweiter Theil.
Worin eine umsstandlche Prufung der Deductionis.
Jurisdictionis Meyerdingcae enthalten ist.
Erster Buch.Ullgemeine Prufung der Grundfatze,orauf die
Meyerdinge ihre unumschrankte Erichtsbarkeit grunden.
Erster Ubschnitt.
Von den Grunden aus melchen diese Streitigkeiten zu
netscheiden find/
Tweiter Ubschnitt.
Von der mahren Beschaffenheit der so genanten Gerichtsbarkeit
der Meyerdingen.
Dritter Ubschnitt.
Genaue Prufung der Erunde fur die allgemeine gerichtsbsrkeit
der M.D.
Tweiters Buch.Von den Granzen der Gerichtsbarkeit,und
derordentlichen Oblikeit.
Erster Ubschnitt.
On den Rechten der Meyerdinge in dinglichen Klangen ,und M.D.
Gut betreffenden Sachen.
Zweiter Ubschnitt.
Von perfonlichen und andern Klangen.
Dritter Ubschnitt
Von den obrigen streitigen meyerdingischen Gerechtsamen.
Vierter Ubschnitt.
Von der Uppellation und snbern landesherrlichen Befugnifen in
Unfehung der Meyerdinge.
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