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Hamburg: Grundgesetze.

Vorstellung und Bitte betreffend die Aufrechterhaltung der Grundgesetze der Stadt Hamburg, ubergeben Einem Hochedlen und Hochweisen Rathe am 16. August 1850. Rebst Beilagen von Carl. Wilh. Harder, et Heinrich Hubbe, Hugo Hubbe und Dr. Carl Trummer. Hamburg 1850. 100 S. Ppbd. 1

Inhalt=Verzeichniss.

Eingabe an H.Rath,den 16.Auguft 1850.
Erfter Theil.(Anlage A.) Begrundung aus dem Gefichtspunkte des formellen Rechtes.
Einletung.

I.  Die Grundgefetze der Stadt Hunburg,in bestimmeten Urfunden enthalten, bestehen in anerkannter Wirksamkeit.

II.  Der Geist der rundgefetze,so wie der Inhalt einer Reihe specialler Bestimmungen und Burgerschaft die rundgefetze zu befitigen und etwas Abderes an deren Stellezu fetzen.

III.  Der Ruth= und Burgferschluss vom 23.Mai d.i. und die denfelben vorbeitenden Verhandlungen bezwecken eingestandener Maassen eine ollige Befitigung der Grundgesetze der Stadt und Substituirung von etwas Anderem an deren Stelle.

Zweiter Theil. (Anlage B.) Erorterung aus dem Gesichtspunkte der Burgerpflicht.
Einleitung.

I.  Die innere und aussere Scherheit der Stadt.

II.  Zur ritifk der "Staatsverfassung vom 23. Mai d. I.;" insbefondere die Abfassung des Entmurfes betreffend.

III.  Die freie und hanfeftadt Hamburg und ihre Materiellen Intereffen. 

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